
Lara Grogan
PopLuxembourg

Fallen Lies
Heavy RockLuxembourg

Fox
Rock '70Luxembourg

Biased
Metal coreAllemagne

Witchkiller
MetalCanada
Emergenza findet in den wichtigsten Musikzentren der Welt statt. In Nordamerika, Europa, Asien und Australien: ein musikalischer Marathonlauf auf den bedeutendsten Bühnen der internationalen Szene.
Von Oktober bis Juli treffen die Bands wie bei einem Turnier aufeinander: In mehreren Runden entscheidet das Publikum nach dem Ende eines jeden Auftritts über das Weiterkommen der Bands.
Die Sieger des internationalen Finales erhalten die Möglichkeit, eine von Emergenza organisierte Tournee zu spielen oder eine CD Produktion zu realisieren.
- VORBEMERKUNGOpen or Close
- An der Veranstaltung dürfen ausschließlich Musikgruppen teilnehmen, die Live-Darbietungen präsentieren.
- Alle eingeschriebenen Bands dürfen ihr Konzert gemäß dieser Teilnahmebedingungen und im Rahmen der vorgesehenen Clubs der Festivalstädte aufführen.
- Die Organisation behält sich vor, die Einschreibung in folgenden Fällen abzulehnen oder zu widerrufen
a) Gruppen, die mehr als die Hälfte oder mehr als drei Musiker mit einer weiteren teilnehmenden Band gemeinsam haben.
b) Gruppen, die das Einschreibeformular unrichtig, unleserlich oder unvollständig ausgefüllt haben. Gruppen mit menschenverachtenden Texten und verfassungsfeindlichen Symbolen.
c) Coverbands
d) Gruppen, die aus einem in den Teilnahmebedingungen vorgesehenen Grund disqualifiziert werden.
- Die Teilnahme ist für Bands jeder Altersgruppe und Musikrichtung offen.
- Die Band müssen sich aus mindestens zwei Mitgliedern zusammensetzen.
- Abweichungen von dieser Bestimmung sind in Ausnahmefällen gemäß der Entscheidung des örtlichen Managements möglich. - TEILNEHMERZAHL UND AUFTRITTSDAUEROpen or Close
- An jedem Festivalabend spielen sechs bis acht Gruppen; aus organisatorischen Gründen kann die Zahl der Teilnehmer vom Veranstalter verändert werden. Eine Ausnahme bilden die Finale, deren Teilnehmerzahl von örtlichen Gegebenheiten abhängig ist.
- Jeder Gruppe wird ein Zeitlimit für den Auftritt auferlegt. Das Zeitlimit wird vom Veranstalter festgesetzt und gilt für alle Bands. Aus organisatorischen Gründen kann das Zeitlimit durch den Veranstalter verändert werden
- Im Zeitlimit jeder Gruppe ist der eigene Bühnenumbau eingeschlossen (d.h. der Zeitraum, in dem die Vorgängerband die Bühne verläßt und die Gruppe ihren Umbau vornimmt).
- Die Gruppen haben den Anordnungen des Veranstalters bezüglich des Umbaus sowie der Konzertzeiten Folge zu leisten. Die Auftrittszeit wird von einem Verantwortlichen der Organisation oder einem Verantwortlichen des Bühnenpersonals gemessen. Diese Personen haben nach eigenem Ermessen die Befugnis, das Konzert zu unterbrechen, die Band zu disqualifizieren oder pro überzogene Minute 10 Stimmen abzuziehen, falls das festgesetzte Zeitlimit von der Band überschritten wird.
- Für den Auftritt ist keine Mindestzeit festgelegt. - ABSTIMMUNG UND QUALIFIKATION FÜR DIE FOLGENDEN RUNDENOpen
or Close
- Die Abstimmung über das Erreichen der nächsten Runde erfolgt ausschließlich durch das Publikum in einer offenen Abstimmung am Ende eines jeden Auftrittes. Ausnahmen hiervon, z.B. Abstimmung durch Stimmkarten oder Hinzunahme von Juroren sind zulässig.
- Beim lokalen Finalen oder beim Landesfinale kann der Abstimmungsmodus verändert oder durch weitere Systeme (z.B Fachjury) ergänzt werden.
- Am Ende des Abends wird anhand der abgegebenen Stimmen eine Rangliste der Bands angefertigt.
- Die Stimmen werden von einem Verantwortlichen der Organisation oder von einer zu diesem Zweck bestimmten Person (Counter) errechnet.
- Am Ende des Abends werden die Namen der für die nächste Runde qualifizierten Bands bekanntgegeben. Die betroffenen Teilnehmer werden benachrichtigt.
- Falls für mehrere Bands die gleiche, zum Erreichen der nächsten Runde nötige, Stimmenzahl festgestellt wird, werden alle diese Bands qualifiziert.
- Falls Plätze für nachrückende Bands vorgesehen sind, ist der Veranstalter verpflichtet, die betroffenen Bands hiervon in Kenntnis zu setzen.
- Der Veranstalter darf zu jeder Phase des Festivals und an jedem Festivalort innerhalb des Konzertplanes Raum für eventuelle Gäste vorbehalten.
- Die Konzertpläne können in den Festivalstädten aufgrund der Zahl der eingeschriebenen Bands, der auf die Einschreibung wartenden Bands sowie der Verfügbarkeit der Austragungsorte variieren und verändert werden.
- Die Gewinnerbands der Städte, die kein eigenes Finale und somit keinen direkten Zugang zum internationalen Finale bieten, werden in die Finalrunde der nächstgrößeren Stadt der Region eingegliedert.
- Der Veranstalter wird die Teilnehmer nach Maßgabe der organisatorischen Möglichkieten so schnell wie möglich über den weiteren Verlauf des Festivals informieren. - TERMINABSPRACHEOpen or Close
- In der ersten Runde wird der individuelle Terminplan jeder Band aus Koordinationsgründen durch den Veranstalter festgelegt. Ein bereits festgesetzter Terminplan kann nur im Falle nachweislicher Notwendigkeit (Krankheit, Unfall etc.) abgeändert werden, und nur, sofern eine Änderung organisatorisch möglich ist.
- Die Termine der Konzerte sowie der Soundchecks werden den Gruppen durch den Veranstalter mitgeteilt.
- Die Termine sind pünktlich einzuhalten. Jede Verspätung bei Soundcheck, Konzert oder Vorgespräch (auch die eines einzelnen Bandmitgliedes) können nach Ermessen des Veranstalters zur Disqualifizierung der Band führen.
- In allen Runden werden die Auftrittzeiten durch den Veranstalter festgelegt. Dabei kann der Veranstalter die Methode zu Festlegung (z.B. durch Auslosung, nach Kartenvorverkaufszahlen oder aus organisatorischen Gründen) frei wählen. - VORGESPRÄCHEOpen or Close
- Jedem Auftritt geht mind. ein Vorgespräch voraus (manchmal auch zwei: eine organisatorische und eine technische Sitzung). Die Gruppen sind verpflichtet, vollzählig (d.h. mit allen eingeschriebenen Mitgliedern der Band) und pünktlich an den Vorgesprächen teilzunehmen.
- Ein Mitglied der Band wird telefonisch über Datum und Uhrzeit der Vorgespräche unterrichtet. Die Band kann eines ihrer Mitglieder als Ansprechpartner angeben.
- Die Bandmitglieder sind verpflichtet untereinander in Kontakt zu bleiben, um alle Musiker über Ort, Datum und Uhrzeit der Vorgespräche zu informieren. Der Veranstalter ist nicht für die korrekte Weitergabe von Datum, Uhrzeit und Ort des Vorgesprächs zwischen den Bandmitgliedern verantwortlich. - INSTRUMENTE UND SOUNDCHECKOpen or Close
- Der Veranstalter stellt die Audio- und Lichtanlage sowie alle erforderlichen Techniker.
- Schlagzeug, Verstärker für Bass und Gitarre, Mikrophone, Monitore, sowie die für die Backline erforderlichen Geräte werden vom Veranstalter zur Verfügung gestellt.
- Die persönlichen Instrumente (Gitarren, Bässe, Keyboards und so weiter) sind von der Band mitzubringen.
- Der Veranstalter stellt die für einen guten Hallensound erforderliche P.A. Effekte, die gegebenenfalls für Gitarren und Bässe benötigt werden, sind von den Musikern mitzubringen.
- Die Schlagzeuger haben Fußpedale und Sticks mitzubringen.
- Der Termin des Soundchecks wird entsprechend der Erfordernisse des Veranstalters und der Techniker beim technischen Vorgespräch festgelegt. - KOSTENOpen or Close
- Mit der Einschreibung ist das in der Ausschreibung festgesetzte Deposit in Höhe von z.Z. 90,-€ zu entrichten.
- Das Deposit ist nur bei der ersten Qualifikationsrunde zu hinterlegen und wird anteilig mit dem Kartenvorverkauf am Tag der Veranstaltung mit der Band verrechnet
- Der Veranstalter stellt allen eingeschriebenen Bands vergünstigte Eintrittskarten zur Verfügung, die ausschließlich für den Vorverkauf bestimmt sind.
- Details regelt ein Vertrag, der beim ersten Vortreffen mit den Vorverkaufskarten ausgehändigt wird.
- Es fallen keine weitere Zahlungen im Laufe des Festivals oder in der Folgezeit an.
- Mit Ausnahme des internationalen Finales werden den Bands keine Fahrt-, Reise- oder Transportkosten erstattet. - ABSAGEN ODER VERSCHIEBEN VON TERMINENOpen or Close
- Festgesetzte Termine werden vom Veranstalter nur in dringenden Ausnahmefällen verschoben oder abgesagt. In diesem Fall wird den betroffenen Bands ein Ersatztermin vorgeschlagen, über dessen Annahme die Band entscheiden kann. In der ersten Runde haben die Gruppen im Fall einer Ablehnung Rechtsanspruch auf die volle Erstattung des Deposits. Erfolgt eine Absage seitens der Band später als 20 Tage vor dem bestätigten Tag der Veranstaltung, so verfällt das Recht auf Erstattung des Deposits.
- Falls das vorgesehene Konzert auf einen anderen als den vereinbarten Ort innerhalb der selben Stadt oder Region verschoben wird, besteht kein Anspruch auch Rückerstattung des Deposits.
- In schwerwiegenden Fällen (z.B. Formen höherer Gewalt) behält sich der Veranstalter vor, den Ort der Abendveranstaltung nach vorheriger Benachrichtigung der Bands bis acht Stunden vor Beginn des Konzerts zu ändern oder ganz abzusagen. - HAFTUNG. EINVERSTÄNDNISERKLÄRUNG MIT TEILNAHMEBEDINGUNGEN UND ABSTIMMUNGSERGEBNISSENOpen
or Close
- EMERGENZA stellt den teilnehmenden Bands bestimmte Bereiche der Webseite www.emergenza.net sowie Blanko-Werbemittel wie z.B. Flyer, Poster u.ä. zur Verfügung. Die Werbemittel dienen der Bewerbung der Tätigkeiten der Band. EMERGENZA haftet weder für den Inhalt der oben genannten Websitebereiche noch für etwaigen Mißbrauch oder gesetzeswidrige Verwendung der Werbemittel.
- Alle registrierten Teilnehmer erklären sich bei der Anmeldung damit einverstanden, dass Emergenza ihnen an ihre angegebene E-Mail oder Postadresse Werbung versenden darf, wie z.B. regelmäßige Newsletter, die unmittelbar in Zusammenhang mit dem Wettbewerb und den weiteren Angeboten von Emergenza stehen. Diesem Recht kann nur schriftlich widersprochen werden.
- Alle Mitglieder der teilnehmenden Bands haben die Teilnahmebedingungen zur Kenntnis zu nehmen und zu beachten. Nur unter dieser Voraussetzung ist ein reibungsloser Ablauf des Festivals möglich.
- Mit der verbindlichen Anmeldung erkennen alle eingeschriebenen Bandmitglieder diese Teilnahmebedingungen an. Die fehlende Kenntnisnahme der Teilnahmebedingung rechtfertigt keine Nichtbeachtung.
- Die vorliegenden Teilnahmebedingungen können jederzeit im Münchner Zentralbüro angefordert werden. - GERICHTSSTANDOpen or Close
- Für alle Streitfälle gesetzlicher (bürgerlicher, strafrechtlicher, administrativer) Natur die eine Veranstaltung der eingetragenen Marke „Emergenza“ betreffen (einschließlich der Fälle, die sich auf bestimmte Abendveranstaltungen beziehen und nicht durch die Teilnahmebedingungen geregelt sind), gilt der Gerichtsstand Rom (Italien).
- Anzeigen aller Art, die einem anderen Gerichtsstand als dem oben genannten vorgelegt werden, sind somit ohne Rechtskraft.
- Hiervon ausgeschlossen sind alle Streitfälle, die Veranstaltungen von Franchisingnehmern betreffen, da mit Abschluß des Franchisingvertrages die legale Verantwortung des Franchisingnehmers gegenüber Dritten übernommen wurde. - LETZTE EMPFEHLUNGENOpen or Close
Bitte vergesst trotz allem nicht, daß Emergenza vor allem der Unterhaltung dienen möchte und allen Teilnehmern zur Entfaltung ihrer Ideen und ihres gesamten kreativen Potentials verhelfen möchte. Das Personal von Emergenza wird sein Möglichstes tun, um jede einzelne Darbietung optimal und professionell zu realisieren.
Falls Du noch Fragen haben solltest, wende Dich bitte an Deinen regionalen Emergenza Area Manager oder an das Hauptbüro in München.